OIB – Richtlinie

 

Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten. In Tirol sind die OIB-Richtlinien seit 01.01.2008 für verbindlich erklärt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik.