Kurse und Ausbildungen

 

Große Brandschäden im gewerblichen und industriellen Bereich verdeutlichen immer wieder, dass gezielte Maßnahmen zur Brandvorbeugung erforderlich sind, um Leben und Gesundheit zu schützen und den eigenen Betrieb vor Produktionsausfall und Kundenverlust abzusichern. Gesetzliche Bestimmungen (Gewerbeordnung BGBl. Nr. 50/1974 und 253/1976, Arbeitnehmerschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994, Arbeitsstättenverordnung BGBl. Nr. 368/1998, Tiroler Feuerpolizeiordnung LGBl. 47/1978) verpflichten daher die Unternehmer/innen, Brandschutzvorkehrungen zu treffen und – abhängig von der Betriebsgröße – für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Die Ausbildungen und Kurse werden von unseren Partnern WIFI-Tirol und BFI-Tirol angeboten.

Nach der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sorgen Sie als zentraler Ansprechpartner eigenverantwortlich für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb in allen Brandschutzfragen.

Inhalte

  • Brandursachen, -gefahren und -fälle
  • Bauliche Brandschutzmaßnahmen
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Aufgaben und Tätigkeiten
  • Baulicher Brandschutz
  • Schutzziele
  • Brandschutzeinrichtungen und -anlagen
  • Brennbare Flüssigkeiten und Gase
  • Brandgefahren beim Schweißen
  • Möglichkeiten und Grenzen des Feuerwehreinsatzes
  • Handhabung von Feuerlöschgeräten
  • Abschlussprüfung

Zielgruppe

  • Alle Personen aus Betrieben, die gemäß § 43 der Arbeitsstättenverordnung eine/n Brandschutzbeauftragte/n benennen müssen
  • Betreiber von Brandmeldeanlagen
  • Mitarbeiter/innen der Betriebstechnik und Anlagensicherheit
  • Sicherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitsfachkräfte
  • Alle weiteren mit dem vorbeugenden Brandschutz betrauten Personen

Die Ausbildung entspricht den Modulen 1 und 2 der technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB O 117.

Spätestens 5 Jahre nach positiver Absolvierung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten muss diese aufgefrischt werden.

Inhalt

Das Fortbildungsseminar beschäftigt sich mit einer Fülle aktueller Themen und Änderungen in den Bereichen:

  • Gesetze
  • Normen
  • Richtlinien
  • Technische Entwicklungen

Dieses Fortbildungsseminar ist innerhalb von 5 Jahren nach der Grundausbildung zu besuchen und dient zur Verlängerung des Brandschutzpasses.

Sie sorgen für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb in allen Brandschutzfragen und unterstützen den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen als Brandschutzwart.

Neben der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, sich zum Brandschutzwart ausbilden zu lassen (Modul 1 Ausbildung BSB gem. Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117).

Sie können als Stellvertreter des BSB oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden. Die Interventionszeitenverordnung schreibt Mindestpersonalstärken des Interventionsdienstes vor.

Inhalte

  • Brandursachen und -gefahren
  • Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen
  • Vorschriften
  • Aufgaben
  • Brennbare Flüssigkeiten und Gase
  • Möglichkeiten des Feuerwehreinsatzes
  • Handhabung von Feuerlöschgeräten
  • Prüfung

Gültigkeitsdauer: Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten oder durch Seminarbesuch zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.

Termine

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