Infos zur Flüssiggasflaschenlagerung in Wohnanlagen!

Auf Grund von diversen Begehungen und Kontrollen hat sich herausgestellt, dass die Lagerung von Flüssiggasflaschen in Wohnanlagen problematisch ist. Dies bezieht sich auf die Lagermenge und den Lagerort. Es wurde festgestellt, dass die Eigentümer bzw. Mieter und Nutzer der Gebäude teilweise nicht die erforderlichen Kenntnisse darüber besitzen. Deshalb möchte die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung Licht ins Dunkel bringen.

Was ist Flüssiggas?

Allgemein bezeichnet man als Flüssiggas Gemische der niedrig siedenden Kohlenwasserstoffe Propan, Butan, die sich bei verhältnismäßig niedrigem Druck und Normaltemperatur verflüssigen lassen. Bei Druckentlastung vergasen sie sofort wieder. Das in Österreich üblicherweise eingesetzte Flüssiggas ist das PROPAN. Flüssiggas wird als Energieträger für die Erzeugung von Wärme und Licht (z.B. Unterkunftsbeheizung, Bautrocknungsgeräte, Grillgeräte) verwendet.

 

Flüssiggas ist unter Normalbedingungen ein farbloses, fast geruchloses Gasgemisch, das – je nach Flüssiggasart – in der Gasphase etwa 1,5mal (Propan) bis 2mal (Butan) so schwer wie Luft ist. Es ist brennbar und kann mit Luft oder Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht demnach besondere Gefahr, wenn Flüssiggas infolge von Undichtheiten unbemerkt entweicht. Dichtungen und Schläuche müssen daher aus besonderem, gegen Flüssiggas beständigem Material bestehen.

Da Füssiggas schwerer als Luft ist, setzt es sich in Fußbodennähe ab bildet dort einen so genannten „GasSee“ und kann erstickend oder explosionsgefährdend wirken. Daher dürfen Flüssiggasbehälter (Flaschen) in Räumen, die unter dem Niveau des umgebenden Terrains liegen (z. B. Keller), nicht aufgestellt oder gelagert werden, weil eventuell ausgetretenes Gas sich aus solchen Räumen nicht ausreichend schnell verflüchtigen kann.

Bei Erwärmung dehnt sich das in den Behältern flüssige Gas stark aus. Deshalb werden Behälter nie voll gefüllt, sondern müssen stets einen Sicherheitsfreiraum (Gaspolster) aufweisen, damit sich bei Erwärmung der Flasche das Flüssiggas noch ausdehnen kann. Wenn der Sicherheitsgaspolster völlig verschwunden ist, steigt der Druck sehr rasch an. Das Gas dehnt sich von seinem flüssigen Zustand in seinen gasförmigen Zustand um das 260-fache aus.

Flüssiggasbehälter, Flüssiggasflaschen

Zur Versorgung von Baustellen werden hauptsächlich Flüssiggasflaschen folgender Füllmengen Vereiste Flasche verwendet:

  • Kleinstflaschen mit 0,425 kg, ohne Druckregler,
  • Kleinflaschen mit 3 bis 11 kg und
  • Großflaschen mit 33 kg Flüssiggas

Wo ist geregelt wieviel ich lagern darf?

Für die Lagerung von Flüssiggasflaschen gilt die Flüssiggasverordnung sinngemäß. In dieser ist z.B. geregelt, dass max. 2 Flüssiggasflaschen von je 15,0 kg gelagert werden dürfen. Eine Flache darf an ein Verbrauchsgerät angeschlossen sein und eine weitere als Vorratsbehälter gelagert werden. Weiters ist geregelt, dass die Lagerung von Flüssiggasflaschen in unterirdischen Gebäudeteilen sowie Garagen, Heizräumen etc. als nicht zulässig zu bewerten ist.

Wie kann ich richtig lagern und weshalb ist die Lagerung in Wohnanlagen ein Problem?

Das Lagern von Flüssiggas unter Erdniveau (z.B. Kellerräumen) ist nicht zulässig.

Die Problematik in Wohnanlagen ist, dass somit in allen Wohnungen bzw. Kellerabteilen mehr als die zulässigen Mengen gelagert werden und kein Bewohner von der Lagerung des anderen Bewohners informiert ist. Bei einem Brandereignis hat die Feuerwehr in den meisten Fällen keine Kenntnisse von dieser Lagerung. Dies kann für die Einsatzkräfte und für die im Gebäude befindlichen Personen und angrenzenden Liegenschaften eine sehr große Gefährdung darstellen.

Sollte man Flüssiggasflaschen lagern wollen, wäre dringend Rücksprache mit der Hausverwaltung zu tätigen, da diese im Idealfall von allen Bewohnern bzw. Eigentümern die gelagerten Mengen kennt und somit die Auskunft geben kann ob eine weitere Lagerung zulässig ist. Im Zweifelsfall nur eine Flasche für den Gebrauch besorgen und nach Verwendung wieder zurückgeben.

Sicher ist man wenn man beim Umgang mit Flüssiggasflaschen die erforderliche Sorgfalt walten lässt und oben angeführte Vorschläge überdenkt und lieber einmal öfter eine neue Flasche holt und die Lagerung den Verkäufern der Flüssiggasflaschen überlässt. Bei weiteren Fragen steht die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung gerne für Sie bereit.

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